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Entwicklung der Behindertenpolitik. Zwischen alten Mustern und neuen Wegen
Dr. Angela Wegscheider ist Senior Scientist am Institut für Politikwissenschaft und Sozialpolitik der Johannes Kepler Universität Linz.
Entwicklung der Behindertenpolitik. Zwischen alten Mustern und neuen Wegen
Die Behindertenpolitik sowie die Entwicklungsdynamiken in der Behindertenhilfe und in Institutionen sind vielfältig. Anhand der Einteilung in Phasen in Verbindung mit Handlungen in Bezug auf Menschen mit Behinderungen lässt sich erkennen, welcher Schwerpunkt zu welcher Zeit besonders dominierte.
Bis in die 1950er Jahre galten die Linderung von Armut sowie die einfache Pflege und Verwahrung von Menschen mit Behinderungen als zentrale Aufgaben staatlicher Fürsorge in Österreich. Ab den 1960er Jahren ist ein Paradigmenwechsel zu beobachten. Im Zuge einer stärker medizinisch-rehabilitativen Ausrichtung rückten Maßnahmen zur Rehabilitation und beruflichen (Re-)Integration in den Vordergrund. Behinderung wurde nun als prinzipiell behandelbar verstanden. Für Kinder mit Behinderungen wurden je nach Einschätzung ihrer Bildungsfähigkeit spezialisierte Einrichtungen ausgebaut. Die Kompetenzen Fürsorge und Behindertenhilfe wurden endgültig den Bundesländern überlassen. Zwischen 1964 und 1971 entstanden neun unterschiedliche Behinderten- oder Sozialhilfegesetze.
Parallel dazu begannen sich die sogenannten „Zivilbehinderten“ verstärkt zu organisieren. So schlossen sich im Jahr 1962 kleine, lokal agierende Selbsthilfevereine von Menschen mit Körperbehinderungen zum Zivilinvalidenverband Österreich zusammen. Sie forderten vor allem finanzielle Vergünstigungen sowie Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten außerhalb des elterlichen Umfelds. 1967 folgte die Gründung der Lebenshilfe Österreich, die vor allem von Eltern getragen wurde. In den 1970er Jahren verlagerte sich der Fokus noch stärker auf die Arbeitsintegration erwerbsfähiger Menschen mit Behinderungen. Für Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf wurden spezialisierte Einrichtungen mit Werkstätten errichtet.
Ende der 1970er Jahre formierte sich in Österreich die Behindertenrechtsbewegung. Mit ihren Forderungen nach Barrierefreiheit, rechtlicher Gleichstellung mit nicht behinderten Menschen und selbstbestimmtem Leben wurde sie damals als radikal wahrgenommen. Die 1980er Jahre waren geprägt vom UN-Jahr der Behinderten (1981) sowie der ausgerufenen UN-Dekade der Behinderten (1983–1992). Ziel war es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern. Dies deckte sich jedoch wenig mit der Praxis in Österreich. Viele Menschen mit Behinderungen lebten unter schwierigen Bedingungen bei ihren Angehörigen oder in Altenheimen. Erst 1988 wurde das Einstellungsgesetz für alle Menschen mit Behinderungen geöffnet und somit ein richtungsweisender Wandel durch die Anwendung des Finalitätsprinzips im Gesetz eingeleitet.
Bis Anfang der 1990er Jahre war man in Österreich der Auffassung, dass die Unterbringung von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit anderen Menschen mit Behinderungen die beste Form der Integration sei. Sie sollten so bedarfsorientiert Unterstützung bekommen und Gemeinschaft erleben können. Seit den 1990er Jahren wird auf Bundes- und Länderebene daran gearbeitet, die Selbstbestimmungs- und Gleichstellungsrechte zu stärken. Im Jahr 1993 wurde eine umfassende Reform der Pflegeversorgung eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Zugang zu öffentlicher Versorgung von der Ursache der Beeinträchtigung abhängig. Das abgestufte und bedürfnisorientierte Pflegegeld stand nun allen Menschen mit Unterstützungsbedarf, unabhängig von Ursache und Einkommens- bzw. Vermögenssituation, zur Verfügung. Es orientierte sich in seiner Ausgestaltung am bereits bestehenden Pflegesystem für Kriegsversehrte. Parallel dazu verpflichteten sich die Länder, die mobilen Dienste in den Regionen auszubauen. Damit sollten Menschen, die nicht in Einrichtungen leben wollten, einfacher zu Hause leben können. Die „Casa“ wurde 1997 von Assista als alternative Wohnform in Linz eröffnet. Der Wohnverbund war beispielgebend für Oberösterreich. Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf lebten dort eigenständig in ihrer eigenen Wohnung und hatten gleichzeitig Zugang zu Betreuung.
Seit den 2000er Jahren hat die Umsetzung der gesetzlichen Gleichstellung und Antidiskriminierung in Österreich an Fahrt gewonnen. So wurde beispielsweise im Jahr 2006 ein Gleichstellungspaket eingeführt. Das neue Behindertengleichstellungsgesetz soll die Barrierefreiheit des öffentlichen Raums sicherstellen. Auf Bundesebene wurde zudem eine Behindertenanwaltschaft eingerichtet. Das Behinderteneinstellungsgesetz wurde um den Diskriminierungsschutz erweitert. Im Jahr 2008 wurde in Oberösterreich das Chancengleichheitsgesetz erlassen, das die Behindertenhilfe und somit Teilhabe und Selbstbestimmung besser regeln sollte. Im selben Jahr trat auch die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich in Kraft. In dieser Spezialkonvention werden die Menschenrechte explizit auf die Situation von Menschen mit Behinderungen übertragen und die Garantien der Menschenrechte an ihre Lebenssituation angepasst eingefordert. Seitdem ist Österreich verpflichtet, die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und die Ziele und Leitgedanken der Konvention schrittweise umzusetzen.
Es lassen sich Traditionslinien identifizieren, die bis in die Gegenwart wirken und somit die aktuelle Ausgestaltung dieses Politikfeldes beeinflussen. Dazu zählen die Armenfürsorge, die Kriegsversehrtenversorgung und die Invaliditätsabsicherung bei Arbeitsunfällen. Durch die Einführung universaler Versorgungsprinzipien sowie die gesetzliche Gleichstellung und Antidiskriminierung wurden jedoch auch neue Wege beschritten. In Österreich wie in verschiedenen anderen europäischen Ländern ist die Behindertenpolitik keiner Sachkompetenz oder regionalen Ebene vollständig zuordenbar. Vielmehr existiert sie aktuell als komplexer „Policy-Mix” im Spannungsfeld der Ziele Existenzsicherung, Rehabilitation und Gleichstellung.
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